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Zusammenfassung von "Der Richter und sein Henker"
„Der Richter und sein Henker“ ist der Titel eines Kriminal-Romans, den der Schweizer Autor Friedrich Dürrenmatt geschrieben hat. Der Roman erschien in acht Folgen zwischen 1950 und 1951 in der Zeitung „Der Schweizerische Beobachter“ und handelt von dem Kommissar Hans Bärlach, der einen komplizierten Mord aufklären muss.
In der Nähe der Schweizer Stadt Lamboing wird die Leiche des Polizisten Ulrich Schmidt in dessen blauem Mercedes gefunden
Als Unterstützung bei den Ermittlungen bittet Bärlach um die Hilfe des Kriminalbeamten Tschanz, der sofort seinen Urlaub abbricht und nach Lamboing kommt. Der Kommissar äußert Tschanz gegenüber, dass er bereits einen Verdacht im Bezug auf den Täter hat, gibt allerdings keine konkreten Hinweise. Gemeinsam untersuchen die Beiden die Habseligkeiten von Schmidt und finden in seiner Manteljacke einen Terminkalender, in der mehrfache Treffen mit einem gewissen „G“ vermerkt sind.
Weil ein weiteres Treffen mit „G“ noch für den selben Abend eingetragen ist, entschließen die beiden Ermittler, gemeinsam nach Lamboing zu fahren und unterwegs an Tankstellen nach Schmidt und seinem Auto zu fragen. Tatsächlich kann einer der Betreiber Bärlach und Tschanz in die richtige Richtung schicken und sie finden sich bald vor dem Tor eines Anwesens wieder, auf dem ein großes „G“ steht. Tschanz erklärt, das „G“ stünde für „Gastmann“.
Getrennt betreten Bärlach und Tschanz das Anwesen, wobei Bärlach von einem Hund angegriffen wird. Tschanz kommt zur Hilfe und erschießt das Tier, woraufhin ein Mann auf sie aufmerksam wird, der sich als Nationalrat Oberst von Schwendi, Gastmanns Anwalt vorstellt. Als er hört, dass Bärlach und Tschanz in einem Mordfall ermitteln, verspricht er mit Gastmann zu reden und am nächsten Tag auf der Polizeistation zu erscheinen.
Die beiden Ermittler beschließen, sich in einem nahen Gasthof noch einmal zusammen zu setzen. Als Bärlach nicht auftaucht, fährt Tschanz alleine weg und kommt dabei an der Stelle vorbei, an der Ulrich Schmidt ermordet wurde. Plötzlich greift Bärlach Tschanz aus einem Hinterhalt an und dieser erkennt, dass der Kommissar den Mord nachstellen wollte. Daraufhin bringt Tschanz den Kommissar nach Hause.
Am nächsten Morgen erscheint Nationalrat Schwendi tatsächlich bei der Polizei auf und redet mit Dr. Lucius Lutz, dem Vorgesetzten von Bärlach. Er erklärt Lutz, dass der Tote bei Gastmann unter falschem Namen öfter zu Gast war, wo er Zeuge verschiedener brisanter Unterhaltungen geworden sein soll. Der Anwalt drängt zur Diskretion und weist daraufhin, dass sein Mandant keine Fragen beantworten wird, wenn sie nicht mit Schwendi vorher abgesprochen wurden.
Lutz und Bärlach fahren gemeinsam zur Beerdigung von Schmidt, die von zwei Betrunkenen gestört wird, indem sie laut singend einen Kranz mit der Aufschrift „Für Dr. Prantl“ auf das Grab werfen. Bärlach fährt daraufhin allein nach Hause, wo er von Gastmann erwartet wird. Die beiden Männer führen ein Gespräch, aus dem hervorgeht, dass Bärlach und Gastmann sich schon seit fast 40 Jahren kennen.
In ihrer Jugend haben sie gewettet, dass es Gastmann nicht gelingen würde, mit einem Verbrecher davon zu kommen, woraufhin dieser einen Unschuldigen tötete, was später als Selbstmord dargestellt wurde. Gastmann verspottet den Kommissar und entwendet ihm seine Ermittlungsunterlagen.
Bärlach und Tschanz werden am nächsten Tag zu Lutz bestellt, der ihnen verbietet, weiter gegen Gastmann zu ermitteln. Bärlach entschließt sich daraufhin, aus gesundheitlichen Gründen einen kurzen Urlaub in einer Pension zu machen. Dort wird er eines abends von einem Unbekannten überfallen, kann den Angreifer aber verjagen und selber fliehen. Als er in ein Taxi steigt, stellt sich der Fahrer als Gastmann heraus, der Bärlach bedroht. Dieser sagt ihm, dass über ihn gerichtet werde und dass er ihm noch heute seinen Henker schicken wolle.
Tschanz will Gastmann auf eigene Faust stellen. Als es auf Gastmanns Grundstück zu einer Auseinandersetzung kommt, erschießt Tschanz ihn und zwei seiner Diener angeblich aus Notwehr. Dann fährt Tschanz zu Bärlach, der ihn bereits mit einem Festessen erwartet. Während sie essen, erklärt Bärlach, dass er weiß, dass nicht Gastmann, sondern Tschanz der wahre Mörder von Schmidt gewesen ist. Als Beweis führt er unter anderem die Kugel aus Gastmanns erschossenem Hund auf, die mit der Kugel vom Tatort übereinstimmt.
Tschanz erkennt, dass Bärlach von Anfang an gewusst hat, dass er der Mörder war und ihn benutzt hat, um Gastmann für seine Verbrechen hinzurichten und verschwindet. Am nächsten Morgen erfährt Bärlach, dass Tschanz einen vermeintlichen Unfall hatte und mit seinem Auto von einem Zug überfahren wurde.
„Der Richter und sein Henker“ ist eine moderne Kriminalgeschichte, die die Frage aufwirft, wo der Unterschied zwischen „Recht“ und „Gerechtigkeit“ aufwirft. Denn während der Kommissar sich auf seiner Suche nach dem Mörder von Schmidt macht, plant er gleichzeitig einen Verbrecher zu beseitigen, dem er nie eine seiner Taten anlasten konnte.
Am Ende gelingt ihm Beides, dennoch muss er dafür zu Mitteln greifen, die alles andere als „recht“ oder „gerecht“ sind, sodass am Ende die Frage bleibt, ob der Zweck wirklich alle Mittel heiligt.
In der Nähe der Schweizer Stadt Lamboing wird die Leiche des Polizisten Ulrich Schmidt in dessen blauem Mercedes gefunden
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. Daraufhin erhält Schmidts todkranker Vorgesetzter, Kommissar Hans Bärlach, den Auftrag den Mord aufzuklären. Bei einer Untersuchung von Schmidts Wohnräumen findet Bärlach Dokumente, die ihn auf eine mögliche Spur bringen. Im Anschluss besucht der Kommissar den Tatort, wo er eine Revolverkugel entdeckt.
Als Unterstützung bei den Ermittlungen bittet Bärlach um die Hilfe des Kriminalbeamten Tschanz, der sofort seinen Urlaub abbricht und nach Lamboing kommt. Der Kommissar äußert Tschanz gegenüber, dass er bereits einen Verdacht im Bezug auf den Täter hat, gibt allerdings keine konkreten Hinweise. Gemeinsam untersuchen die Beiden die Habseligkeiten von Schmidt und finden in seiner Manteljacke einen Terminkalender, in der mehrfache Treffen mit einem gewissen „G“ vermerkt sind.
Weil ein weiteres Treffen mit „G“ noch für den selben Abend eingetragen ist, entschließen die beiden Ermittler, gemeinsam nach Lamboing zu fahren und unterwegs an Tankstellen nach Schmidt und seinem Auto zu fragen. Tatsächlich kann einer der Betreiber Bärlach und Tschanz in die richtige Richtung schicken und sie finden sich bald vor dem Tor eines Anwesens wieder, auf dem ein großes „G“ steht. Tschanz erklärt, das „G“ stünde für „Gastmann“.
Getrennt betreten Bärlach und Tschanz das Anwesen, wobei Bärlach von einem Hund angegriffen wird. Tschanz kommt zur Hilfe und erschießt das Tier, woraufhin ein Mann auf sie aufmerksam wird, der sich als Nationalrat Oberst von Schwendi, Gastmanns Anwalt vorstellt. Als er hört, dass Bärlach und Tschanz in einem Mordfall ermitteln, verspricht er mit Gastmann zu reden und am nächsten Tag auf der Polizeistation zu erscheinen.
Die beiden Ermittler beschließen, sich in einem nahen Gasthof noch einmal zusammen zu setzen. Als Bärlach nicht auftaucht, fährt Tschanz alleine weg und kommt dabei an der Stelle vorbei, an der Ulrich Schmidt ermordet wurde. Plötzlich greift Bärlach Tschanz aus einem Hinterhalt an und dieser erkennt, dass der Kommissar den Mord nachstellen wollte. Daraufhin bringt Tschanz den Kommissar nach Hause.
Am nächsten Morgen erscheint Nationalrat Schwendi tatsächlich bei der Polizei auf und redet mit Dr. Lucius Lutz, dem Vorgesetzten von Bärlach. Er erklärt Lutz, dass der Tote bei Gastmann unter falschem Namen öfter zu Gast war, wo er Zeuge verschiedener brisanter Unterhaltungen geworden sein soll. Der Anwalt drängt zur Diskretion und weist daraufhin, dass sein Mandant keine Fragen beantworten wird, wenn sie nicht mit Schwendi vorher abgesprochen wurden.
Lutz und Bärlach fahren gemeinsam zur Beerdigung von Schmidt, die von zwei Betrunkenen gestört wird, indem sie laut singend einen Kranz mit der Aufschrift „Für Dr. Prantl“ auf das Grab werfen. Bärlach fährt daraufhin allein nach Hause, wo er von Gastmann erwartet wird. Die beiden Männer führen ein Gespräch, aus dem hervorgeht, dass Bärlach und Gastmann sich schon seit fast 40 Jahren kennen.
In ihrer Jugend haben sie gewettet, dass es Gastmann nicht gelingen würde, mit einem Verbrecher davon zu kommen, woraufhin dieser einen Unschuldigen tötete, was später als Selbstmord dargestellt wurde. Gastmann verspottet den Kommissar und entwendet ihm seine Ermittlungsunterlagen.
Bärlach und Tschanz werden am nächsten Tag zu Lutz bestellt, der ihnen verbietet, weiter gegen Gastmann zu ermitteln. Bärlach entschließt sich daraufhin, aus gesundheitlichen Gründen einen kurzen Urlaub in einer Pension zu machen. Dort wird er eines abends von einem Unbekannten überfallen, kann den Angreifer aber verjagen und selber fliehen. Als er in ein Taxi steigt, stellt sich der Fahrer als Gastmann heraus, der Bärlach bedroht. Dieser sagt ihm, dass über ihn gerichtet werde und dass er ihm noch heute seinen Henker schicken wolle.
Tschanz will Gastmann auf eigene Faust stellen. Als es auf Gastmanns Grundstück zu einer Auseinandersetzung kommt, erschießt Tschanz ihn und zwei seiner Diener angeblich aus Notwehr. Dann fährt Tschanz zu Bärlach, der ihn bereits mit einem Festessen erwartet. Während sie essen, erklärt Bärlach, dass er weiß, dass nicht Gastmann, sondern Tschanz der wahre Mörder von Schmidt gewesen ist. Als Beweis führt er unter anderem die Kugel aus Gastmanns erschossenem Hund auf, die mit der Kugel vom Tatort übereinstimmt.
Tschanz erkennt, dass Bärlach von Anfang an gewusst hat, dass er der Mörder war und ihn benutzt hat, um Gastmann für seine Verbrechen hinzurichten und verschwindet. Am nächsten Morgen erfährt Bärlach, dass Tschanz einen vermeintlichen Unfall hatte und mit seinem Auto von einem Zug überfahren wurde.
„Der Richter und sein Henker“ ist eine moderne Kriminalgeschichte, die die Frage aufwirft, wo der Unterschied zwischen „Recht“ und „Gerechtigkeit“ aufwirft. Denn während der Kommissar sich auf seiner Suche nach dem Mörder von Schmidt macht, plant er gleichzeitig einen Verbrecher zu beseitigen, dem er nie eine seiner Taten anlasten konnte.
Am Ende gelingt ihm Beides, dennoch muss er dafür zu Mitteln greifen, die alles andere als „recht“ oder „gerecht“ sind, sodass am Ende die Frage bleibt, ob der Zweck wirklich alle Mittel heiligt.
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