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Zusammenfassung V-Modell
Das V-Modell ist ein Leitfaden für die Entwicklung von neuer Software und wurde im Jahr 1979 von dem US-amerikanischen Softwareentwickler Barry Boehm entwickelt.
Der Entwurf des V-Modells entstand mit der Idee ein festgelegtes System zu erstellen, nach welchem lösungsorientiert und in festgelegter Reihenfolge verschiedene Phasen der Softwareentwicklung durchlaufen werden.
Es gibt eine allgemeine Version des V-Modells und eine patentierte Version, welche in Deutschland der verbindliche Entwicklungsstandard für Software für den öffentlichen Dienst und auch bei Privatprojekten ist.
Die allgemeine Version des V-Modells besteht aus den zwei übergeordneten Phasen welche Entwicklungsphase und Testphase genannt werden. Die Entwicklungsphase beinhaltet dann jeweils die Phasen Systemanalyse, Systemarchitektur, System-Entwurf, Software-Architektur und endet in einem fertigen Software-Entwurf
Das V-Modell wird bildlich als V dargestellt, wobei im linken Arm absteigend die Phasen der Entwicklungsphase abgebildet werden und im rechten Arm aufsteigend die Testphase dargestellt wird. Hierbei stehen sich dann die zeitlich in fester Reihenfolge befindlichen Phasen gegenüber und die Anwendbarkeit der Software wird getestet. Um den spezifischen Anforderungen der Softwareentwicklung der deutschen Behörden gerecht zu werden, wurde im Jahr 1986 eine spezielle und abgewandelte Form des V-Modells von der deutschen Firma IABG erstellt und daraufhin patentiert.
Zunächst sollte ein Softwareentwicklungs-Leitfaden für Informationssysteme und Waffensysteme erstellt werden, welcher später zu dem "zivilen" Modell ausgebaut wurde, sodass auch andere deutsche Behörden diesen als Struktur für eigene Softwareanforderungen nutzen konnten.
Die Entwicklung eines festgelegten Systems bei der Softwareentwicklung sollte die Kosten der Projekte transparent halten, einen vergleichbaren Qualitätsstandard zu bilden und durch Transparenz der Projekte zu verhindern, dass eine Abhängigkeit zu einem einzelnen Anbieter entsteht und man so immer die beste Lösung findet. Das patentierte V-Modell weist einige Abweichungen vom allgemeinen Modell auf.
Ein wichtiger Unterschied ist, dass die beim allgemeinen Modell vorgegebene Reihenfolge der Phasen nicht zwangsläufig eingehalten werden muss, sondern eine möglichst effiziente Lösungsfindung im Vordergrund steht. Des weiteren fehlt die am Ende stattfindende Abnahme als Punkt im patentierten Modell.
Gleich geblieben ist aber die Struktur einer Entwicklungsphase und einer Testphase in welcher die Anwendbarkeit der Software überprüft bzw. validiert wird. Eine weitere Reform des V-Modells fand im Jahr 1997 statt und entfernte sich dabei von der "klassischen Softwareentwicklung" und im Jahr 2005 wurde es weiter ausgebaut und spezialisiert und nennt sich seit dem "V-Modell XT" und wurde um einige wesentliche Elemente ergänzt.
Die Vorgaben, welche im "V-Modell XT" gelten haben nur noch entfernte Ähnlichkeit mit dem ursprünglichen V-Modell, da es kaum noch Vorgaben bezüglich des Ablaufes bei der Projektentwicklung gibt.
Stattdessen sind die Vorgaben auf das sogenannte "Tailoring" (engl. tailor -> schneidern) ausgerichtet, was bedeutet, dass das Projekt auf unnötige Arbeitsschritte verzichtet und nur noch die für den Ablauf wichtigsten Punkte eingehalten werden.
Im Gegensatz zu den Vorläufern des "V-Modell XT" werden nicht nur feste Vorgaben an den Auftragnehmer gestellt, sondern auch an den Auftraggeber. Insgesamt wird das hauptsächliche Augenmerk auf das Produkt, also das "Was" gelegt und nicht mehr so sehr auf den Ablauf, also das "Wie".
Die fest integrierten Bausteine des "V-Modell XT" bestehen aus den Punkten "Projektmanagement" (PM), "Qualitätssicherung" (QS), "Konfigurationsmanagement" (KM) und "Problem- und Änderungsmanagement" (PA), welche von dem Auftragnehmer (AN) und Auftraggeber (AG) besprochen und durchgeführt werden.
Im Endeffekt müssen die Schritte "geplant", "in Bearbeitung", "vorgelegt" und "Akzeptiert" eingehalten werden.
Das jeweils aktuelle "V-Modell" (im Moment "V-Modell XT 1.4") wird vom "Beauftragen der Bundesregierung für Informationstechnik" bereitgestellt und kann als PDF heruntergeladen werden.
Insgesamt ist das V-Modell also eine Vorgabe für die professionelle Softwareentwicklung, welche mit verbindlichen Vorgaben für Transparenz und Einhaltung eines Qualitätsstandard sorgt.
Es gibt eine allgemeine Version des V-Modells und eine patentierte Version, welche in Deutschland der verbindliche Entwicklungsstandard für Software für den öffentlichen Dienst und auch bei Privatprojekten ist.
Unterscheidung des allgemeinen V-Modells und der patentierten Version
Die allgemeine Version des V-Modells besteht aus den zwei übergeordneten Phasen welche Entwicklungsphase und Testphase genannt werden. Die Entwicklungsphase beinhaltet dann jeweils die Phasen Systemanalyse, Systemarchitektur, System-Entwurf, Software-Architektur und endet in einem fertigen Software-Entwurf
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. Von diesem ausgehend wird dann in der Testphase überprüft. ob der erstellte Entwurf bei konkreter Anwendung Fehler aufweist.
Das V-Modell wird bildlich als V dargestellt, wobei im linken Arm absteigend die Phasen der Entwicklungsphase abgebildet werden und im rechten Arm aufsteigend die Testphase dargestellt wird. Hierbei stehen sich dann die zeitlich in fester Reihenfolge befindlichen Phasen gegenüber und die Anwendbarkeit der Software wird getestet. Um den spezifischen Anforderungen der Softwareentwicklung der deutschen Behörden gerecht zu werden, wurde im Jahr 1986 eine spezielle und abgewandelte Form des V-Modells von der deutschen Firma IABG erstellt und daraufhin patentiert.
Zunächst sollte ein Softwareentwicklungs-Leitfaden für Informationssysteme und Waffensysteme erstellt werden, welcher später zu dem "zivilen" Modell ausgebaut wurde, sodass auch andere deutsche Behörden diesen als Struktur für eigene Softwareanforderungen nutzen konnten.
Die Entwicklung eines festgelegten Systems bei der Softwareentwicklung sollte die Kosten der Projekte transparent halten, einen vergleichbaren Qualitätsstandard zu bilden und durch Transparenz der Projekte zu verhindern, dass eine Abhängigkeit zu einem einzelnen Anbieter entsteht und man so immer die beste Lösung findet. Das patentierte V-Modell weist einige Abweichungen vom allgemeinen Modell auf.
Ein wichtiger Unterschied ist, dass die beim allgemeinen Modell vorgegebene Reihenfolge der Phasen nicht zwangsläufig eingehalten werden muss, sondern eine möglichst effiziente Lösungsfindung im Vordergrund steht. Des weiteren fehlt die am Ende stattfindende Abnahme als Punkt im patentierten Modell.
Gleich geblieben ist aber die Struktur einer Entwicklungsphase und einer Testphase in welcher die Anwendbarkeit der Software überprüft bzw. validiert wird. Eine weitere Reform des V-Modells fand im Jahr 1997 statt und entfernte sich dabei von der "klassischen Softwareentwicklung" und im Jahr 2005 wurde es weiter ausgebaut und spezialisiert und nennt sich seit dem "V-Modell XT" und wurde um einige wesentliche Elemente ergänzt.
Das V-Modell XT
Die Vorgaben, welche im "V-Modell XT" gelten haben nur noch entfernte Ähnlichkeit mit dem ursprünglichen V-Modell, da es kaum noch Vorgaben bezüglich des Ablaufes bei der Projektentwicklung gibt.
Stattdessen sind die Vorgaben auf das sogenannte "Tailoring" (engl. tailor -> schneidern) ausgerichtet, was bedeutet, dass das Projekt auf unnötige Arbeitsschritte verzichtet und nur noch die für den Ablauf wichtigsten Punkte eingehalten werden.
Im Gegensatz zu den Vorläufern des "V-Modell XT" werden nicht nur feste Vorgaben an den Auftragnehmer gestellt, sondern auch an den Auftraggeber. Insgesamt wird das hauptsächliche Augenmerk auf das Produkt, also das "Was" gelegt und nicht mehr so sehr auf den Ablauf, also das "Wie".
Die fest integrierten Bausteine des "V-Modell XT" bestehen aus den Punkten "Projektmanagement" (PM), "Qualitätssicherung" (QS), "Konfigurationsmanagement" (KM) und "Problem- und Änderungsmanagement" (PA), welche von dem Auftragnehmer (AN) und Auftraggeber (AG) besprochen und durchgeführt werden.
Im Endeffekt müssen die Schritte "geplant", "in Bearbeitung", "vorgelegt" und "Akzeptiert" eingehalten werden.
Das jeweils aktuelle "V-Modell" (im Moment "V-Modell XT 1.4") wird vom "Beauftragen der Bundesregierung für Informationstechnik" bereitgestellt und kann als PDF heruntergeladen werden.
Insgesamt ist das V-Modell also eine Vorgabe für die professionelle Softwareentwicklung, welche mit verbindlichen Vorgaben für Transparenz und Einhaltung eines Qualitätsstandard sorgt.
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