Zusammenfassung Ingrid Babendererde - Reifeprüfung 1953

 
Das Buch „Ingrid Babendererde. Reifeprüfung 1953“ des Schriftstellers Uwe Johnson wurde erst zwei Jahre nach dem Tod des Autors im Jahre 1985 veröffentlicht, obwohl er es schon mit 19 Jahren verfasst hatte
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. Der Grund der redaktionellen Zurückhaltung liegt in der politischen Brisanz, die dieses Werk in sich birgt.

Die Geschichte des Buches spielt in der stalinistischen Ära in der DDR. Zentrum des Geschehens ist eine Kleinstadt in Mecklenburg.

Die Handlung zieht ihren Bogen um drei junge Menschen, die kurz vor ihrem Abitur stehen. Sie heißen Ingrid, Klaus und Jürgen. Eine Mitschülerin namens Elisabeth engagiert sich in einer evangelischen Jugendgruppe und die drei Freunde werden zur Stellungnahme aufgefordert, die sie vor Konsequenzen stellt, die letztendlich in der Flucht in den Westen gipfelt.

Der Aufbau des Werkes gliedert sich in vier Hauptkapiteln, die vier Tage der Schüler präsentieren und sich vor der Flucht abspielen. Vor jedem Kapitel befindet sich ein prägnanter Abschnitt, der kursiv gedruckt ist und Szenen der Flucht beschreibt.

Das erste Hauptkapitel umfasst die Unterkapitel 1 bis 15.

Ingrid, Klaus und Jürgen bereiten sich auf das Abitur vor. Sie sind miteinander befreundet, verbringen viel Freizeit zusammen und lernen gemeinsam für die Reifeprüfung. Ingrid ist mit Klaus liiert, während Jürgen heimlich für Ingrid schwärmt, wobei auch Ingrid sich ein wenig zu Jürgen hingezogen fühlt. Nichtsdestotrotz verbindet die drei eine tiefe Freundschaft.

Die Gustav-Adolf-Oberschule ist von der marxistischen Grundhaltung bestimmt. Kritische Stimmen der Jugendlichen werden unterbunden. Während Klaus und Ingrid darauf mit einem Hauch von Ironie reagieren, ist Jürgen vom Sozialismus zwar überzeugt, jedoch steht er den einengenden Methoden kritisch gegenüber.

Die Mitschülerin Elisabeth ist ein aktives Mitglied in der „Jungen Gemeinde“, eine Jugendorganisation der evangelischen Kirche in Ostdeutschland, die in den 50ern unterdrückt wurde, und muss sich in der „FDJ“, der einzig zulässigen Jugendorganisation der DDR, dafür rechtfertigen. Sie wirft dem Leiter das Mitgliedsbuch vor seine Füße und soll deshalb von der Schule verwiesen werden.

Im zweiten Hauptkapitel, welches die Unterkapitel 16 bis 28 beinhaltet, entwickeln die drei Freunde Jürgen, Klaus und Ingrid Strategien, um Elisabeth zu helfen, obwohl sich keiner von ihnen zuvor für die „Junge Gemeinde“ interessiert hat. Sie sind sich einig, dass niemand für seinen Glauben bestraft gehöre.

Jürgen gibt Elisabeth das Mitgliedsbuch zurück und erhält von Seiten der FDJ eine Ermahnung. Er versucht, Elisabeths Reaktion als Antwort auf eine Provokation zu mildern und nachvollziehbar zu gestalten.

Im dritten Hauptkapitel, das die Kapitel 29 bis 48 enthält, wird von Direktor Siebmann eine Schülerversammlung einberufen und die „Junge Gemeinde“ verunglimpft. Ingrid wird aufgefordert, sich über die Gruppe zu äußern, worauf sie für die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen plädiert und Applaus von ihren Mitschülern erhält.

Im vierten und letzten Hauptkapitel, das die Unterkapitel 49 bis 61 umfasst, stimmt eine Mehrheit der Schüler trotz des anfänglichen Zuspruchs dafür, dass sie vom Abitur ausgeschlossen wird. Elisabeth darf auch nicht mehr an die Schule zurück.

So wie Klaus und Ingrid flieht auch Elisabeth in den Westen. Jürgen unterstützt die Freunde mit einem Motorboot, entschließt sich jedoch, in der DDR zu bleiben, um hier vor Ort innerhalb des Systems für Demokratie zu kämpfen, da er Repressalien und totalitäre Überwachung ablehnt, jedoch an die Entwicklungsfähigkeit der sozialistischen Gesellschaft glaubt.

Das Buch griff die Probleme seiner Zeit auf, konnte weder in Ostdeutschland noch im Westen, auf Grund seiner kritischen Haltung dem Regime der DDR gegenüber, in den 50ern veröffentlicht werden.

Erst in den 80ern gelang die Publikation. Unseld, eine der wichtigsten Stimmen im Suhrkamp Verlag, der sich in den 50ern gegen die Veröffentlichung des Manuskriptes ausgesprochen hatte, gibt im Nachwort zu, dass ihn damals „außerliterarische Kriterien“ dazu bewogen hatten, seine Zustimmung zu verwehren.

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