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Zusammenfassung GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH genannt, ist eine beliebte Rechtsform für Unternehmen, da die Haftung auf das Stammkapital begrenzt ist. Voraussetzungen, Vor- und Nachteile, sowie weitere wichtige Informationen der GmbH erhalten Sie hier in einer kurzen Zusammenfassung.
Gründungsvoraussetzungen
Zur Gründung der GmbH bedarf es mindestens einer natürlichen Person
Die Eintragung in das Handelsregister kann erst erfolgen, wenn das Stammkapital von mindestens 50 Prozent eingezahlt wurde und jeder Gesellschafter mindestens 25 Prozent erbracht hat. Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000,00 Euro und kann in Bar- oder Sachwerten geleistet werden.
Wird das Stammkapital in Sacheinlagen erbracht, muss es in voller Höhe, also mindestens 25.000,00 Euro, geleistet werden. In der Gründungsphase der GmbH sollte die GmbH entsprechend mit GmbH in Gründung (kurz: GmbH i. G.) gekennzeichnet sein.
Die GmbH ist erst eine juristische Person mit Eintragung in das Handelsregister. Juristische Personen sind Organisationen von Menschen oder Zweckvermögen, denen der Staat Rechtsfähigkeit verliehen hat. Rechtsfähigkeit bedeutet, dass die GmbH Träger von Rechten und Pflichten hat.
Gesetzlicher Vertreter
Der gesetzliche Vertreter der GmbH ist der Geschäftsführer. Es kann ein Gesellschafter-Geschäftsführer sein, aber auch ein Nicht-Gesellschafter der GmbH sein.
Der Geschäftsführer wird von der Gesellschafterversammlung bestellt. Er muss die Beschlüsse der Gesellschafter umsetzen. Es kann sich um ein oder mehrere Geschäftsführer handeln, die im Sinne der GmbH handeln.
Gesellschafterversammlung
Ein weiteres Organ der GmbH ist die Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafter können mehrere Geschäftsanteile übernehmen und sind mit diesen Anteilen am Stammkapital der GmbH beteiligt. Der Nennbetrag eines Geschäftsanteils muss auf volle Euro lauten. Die Summe der Nennbeträge muss mit dem Stammkapital übereinstimmen.
Die Gesellschafterversammlung ist das beschließende Organ der GmbH. Die Versammlung muss durch den Geschäftsführer einberufen werden. Pro Geschäftsanteil hat jeder Gesellschafter eine Stimme.
Aufgaben der Gesellschafterversammlung sind Prüfung, Überwachung und Entlastung der Geschäftsführung, eventuelle Aufforderungen auf die Stammeinlagen einzuzahlen, die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen.
Haftung
Die Haftungsverhältnisse beschränken sich auf das Gesellschaftsvermögen. In der Gründungsphase der GmbH ist die Haftung des Privatvermögens nicht vollständig ausgeschlossen.
Erst mit Eintragung in das Handelsregister und somit Entstehung der GmbH beschränkt sich die Haftung auf das vollständig eingezahlte Stammkapital.
Sonstiges
Die GmbH gilt mit Eintragung in das Handelsregister als Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches. Als weitere Rechtsgrundlage gilt das GmbH-Gesetz.
Die Gewinnverteilung erfolgt im Verhältnis der Geschäftsanteile, es sei denn im Gesellschaftsvertrag ist eine andere Aufteilung festgehalten.
Aufgelöst werden kann die GmbH aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses, Ablauf des Gesellschaftervertrages oder einer Insolvenz.
Vor- und Nachteile
Wie in der Zusammenfassung der GmbH bereits erwähnt, sind vor allem die Haftungsverhältnisse, die sich lediglich auf Höhe des voll eingezahlten Stammkapitals begrenzen, gerade im Falle einer Insolvenz sehr zum Vorteil für die oder den Gesellschafter, denn das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt unberührt.
Nachteilig kann sich die beschränkte Haftung auf die Geschäftspartner und Banken auswirken. Diese fordern unter anderem dann doch wiederum private Sicherheiten der Gesellschafter.
Die Gründungsformalitäten sind sehr umfangreich und Pflichtverletzungen gegenüber den Vorschriften aus dem GmbH-Gesetz können straf- und zivilrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen. Gerade bei zivilrechtlichen Konsequenzen ist die Haftungsfreistellung wieder aufgehebelt.
Gründungsvoraussetzungen
Zur Gründung der GmbH bedarf es mindestens einer natürlichen Person
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. Des Weiteren muss ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvortrag vorliegen. Rechtswirksam wird die GmbH allerdings erst mit Eintragung in das Handelsregister.
Die Eintragung in das Handelsregister kann erst erfolgen, wenn das Stammkapital von mindestens 50 Prozent eingezahlt wurde und jeder Gesellschafter mindestens 25 Prozent erbracht hat. Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000,00 Euro und kann in Bar- oder Sachwerten geleistet werden.
Wird das Stammkapital in Sacheinlagen erbracht, muss es in voller Höhe, also mindestens 25.000,00 Euro, geleistet werden. In der Gründungsphase der GmbH sollte die GmbH entsprechend mit GmbH in Gründung (kurz: GmbH i. G.) gekennzeichnet sein.
Die GmbH ist erst eine juristische Person mit Eintragung in das Handelsregister. Juristische Personen sind Organisationen von Menschen oder Zweckvermögen, denen der Staat Rechtsfähigkeit verliehen hat. Rechtsfähigkeit bedeutet, dass die GmbH Träger von Rechten und Pflichten hat.
Gesetzlicher Vertreter
Der gesetzliche Vertreter der GmbH ist der Geschäftsführer. Es kann ein Gesellschafter-Geschäftsführer sein, aber auch ein Nicht-Gesellschafter der GmbH sein.
Der Geschäftsführer wird von der Gesellschafterversammlung bestellt. Er muss die Beschlüsse der Gesellschafter umsetzen. Es kann sich um ein oder mehrere Geschäftsführer handeln, die im Sinne der GmbH handeln.
Gesellschafterversammlung
Ein weiteres Organ der GmbH ist die Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafter können mehrere Geschäftsanteile übernehmen und sind mit diesen Anteilen am Stammkapital der GmbH beteiligt. Der Nennbetrag eines Geschäftsanteils muss auf volle Euro lauten. Die Summe der Nennbeträge muss mit dem Stammkapital übereinstimmen.
Die Gesellschafterversammlung ist das beschließende Organ der GmbH. Die Versammlung muss durch den Geschäftsführer einberufen werden. Pro Geschäftsanteil hat jeder Gesellschafter eine Stimme.
Aufgaben der Gesellschafterversammlung sind Prüfung, Überwachung und Entlastung der Geschäftsführung, eventuelle Aufforderungen auf die Stammeinlagen einzuzahlen, die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen.
Haftung
Die Haftungsverhältnisse beschränken sich auf das Gesellschaftsvermögen. In der Gründungsphase der GmbH ist die Haftung des Privatvermögens nicht vollständig ausgeschlossen.
Erst mit Eintragung in das Handelsregister und somit Entstehung der GmbH beschränkt sich die Haftung auf das vollständig eingezahlte Stammkapital.
Sonstiges
Die GmbH gilt mit Eintragung in das Handelsregister als Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches. Als weitere Rechtsgrundlage gilt das GmbH-Gesetz.
Die Gewinnverteilung erfolgt im Verhältnis der Geschäftsanteile, es sei denn im Gesellschaftsvertrag ist eine andere Aufteilung festgehalten.
Aufgelöst werden kann die GmbH aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses, Ablauf des Gesellschaftervertrages oder einer Insolvenz.
Vor- und Nachteile
Wie in der Zusammenfassung der GmbH bereits erwähnt, sind vor allem die Haftungsverhältnisse, die sich lediglich auf Höhe des voll eingezahlten Stammkapitals begrenzen, gerade im Falle einer Insolvenz sehr zum Vorteil für die oder den Gesellschafter, denn das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt unberührt.
Nachteilig kann sich die beschränkte Haftung auf die Geschäftspartner und Banken auswirken. Diese fordern unter anderem dann doch wiederum private Sicherheiten der Gesellschafter.
Die Gründungsformalitäten sind sehr umfangreich und Pflichtverletzungen gegenüber den Vorschriften aus dem GmbH-Gesetz können straf- und zivilrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen. Gerade bei zivilrechtlichen Konsequenzen ist die Haftungsfreistellung wieder aufgehebelt.
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