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Verlauf der deutschen Revolution 1848/1849 Zusammenfassung
Einführung
Die deutsche Revolution stellt das Resultat der Märzrevolution dar und bezeichnet die Geschehnisse zwischen November 1848 und dem Spätsommer 1849.
Elementar für die Märzrevolution war die erfolgreiche Februarrevolution in Frankreich, wodurch die Deutschen einen gewissen Unabhängigkeitsdrang entwickelten. So schaffte das französische Volk es unter anderem, den König abzusetzen, außerdem wurden zwei Republiken ausgerufen.
Erstmals formuliert wurden die Forderungen des Volkes auf der "Mannheimer Volksversammlung"
Erste Umsetzungen fanden in Hannover, Württemberg und Hessen-Darmstadt statt, wo liberale Ministerien (auch "Märzministerien" genannt) errichtet wurden. Diese schafften die Pressezensur ab, befreiten die Bauern und errichteten Schwurgerichte. Aufgrund der schnellen, positiven Veränderungen fand in den genannten Ländern eine friedliche Revolution statt.
Entwicklung
Da die Revolution in den einzelnen Ländern des Bundes verschiedene Hintergründe und Verläufe aufweist, wird in dieser Zusammenfassung vorrangig auf Holstein und Schleswig eingegangen:
Ende März 1848 wollte der dänische König Friedrich 7. seine sogenannte "Gesamtstaatsverfassung" umsetzen. Diese sollte für die Herzogtümer Schleswig und Holstein, sowie für das dänische Königreich gelten. Beide Herzogtümer unterstanden dem dänischen König. Allerdings galt Holstein als ein deutsches Lehen des Heiligen Römischen Reiches, wohingegen Schleswig ein königlich-dänisches Lehen war. Die Deutschen befürchteten nun eine Inanspruchnahme Schleswigs durch den dänischen König, weshalb dort eine provisorische Regierung gebildet wurde. Diese Regierung wurde durch den Bundestag des Deutschen Bundes anerkannt, obwohl der Eintritt Schleswigs in den Bund unerwünscht war. Es begann der erste Deutsch-Dänische Krieg. Preußische Truppen kämpften sich daraufhin bis Jütland vor. Russland sowie England drohten Preußen, Dänemark militärisch zu unterstützen, wodurch ein großer Druck auf Preußen ausgeübt wurde. Der preußische König musste einen Waffenstillstand mit Dänemark schließen; die Bundestruppen aus Schleswig und Holstein zogen sich zurück, die provisorische Regierung in Kiel wurde aufgelöst.
Die Mitglieder der Deutschen Nationalversammlung, welche inzwischen tagte, erfreuten sich nicht über die eigenmächtigen Handlungen Preußens. Sie sahen, dass ihr Einfluss sowie ihre Mittel zur Sanktion noch nicht ausreichten. Da sie den Großmächten Preußen und Österreich somit unterlegen war und sich nicht im Stande sah, den Krieg gegen Dänemark fortzuführen, stimmte sie wider Willen der Waffenstillstands-Erklärung zu. Aus dieser Vereinbarung resultierten neue Aufstände, insbesondere in Frankfurt, welche durch preußische sowie österreichische Truppen niedergeschlagen werden sollten. Der Grund für die Aufstände war nun nicht mehr die Schleswig-Holstein-Frage sondern die Verteidigung der Revolution.
Die Deutsche Nationalversammlung trat am 18.05.1848 erstmals zusammen und sollte die Vereinigung Deutschlands vorbereiten und eine gemeinsame Verfassung erarbeiten. Die Lösung der beiden Aufgaben war jedoch durch die Art seiner Mitglieder, welche größtenteils hochgebildet waren, unmöglich; die Ansichten und Anforderungen der Mitglieder an eine Verfassung waren zu unterschiedlich. Die Nationalversammlung wurde spöttisch auch als "Professorenparlament" bezeichnet. Als zentralste Frage, welche zuerst innerhalb der Nationalversammlung und anschließend auch im Volk auftrat, kann die Frage nach einer großdeutschen Lösung (mit Österreich) oder einer kleindeutschen Lösung (ohne Österreich), genannt werden. Weitere Fragen waren beispielsweise, welche Regierungsform und welche Währung gewählt werden sollen.
Am 28.03.1949 wurde die Paulskirchenverfassung verabschiedet, welche eine kleindeutsche Lösung vorsah. Der König von Preußen, Friedrich Wilhelm der 4. sollte Regent des Reiches werden, lehnte jedoch die ihm angebotene Kaiserwürde ab. Grund hierfür war die seiner Meinung nach fehlende Legitimation durch Gott ("Gottesgnadentum"). Durch diese Verweigerung galt die Frankfurter Nationalversammlung als gescheitert. 29 Staaten stimmten der Verfassung zu; Österreich, Preußen, Bayern, Hannover und Sachsen lehnten ab.
Da die Verfassung auf jeden Fall durchgesetzt werden sollte, fanden im Mai 1849 "Maiaufstände" statt. Diese Aufstände können als zweiter Teil der Revolution angesehen werden und führten erneut zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen. Aufgrund der vielen Mitglieder-Austritte der Deutschen Nationalversammlung stand ihr noch weniger Macht zur Verfügung als vorher; sie wurde ab diesem Zeitpunkt auch als "Rumpfparlament" bezeichnet. Nach einer zeitnahen, gewaltsamen Auflösung der Nationalversammlung galt die Revolution 1848/1849 als endgültig gescheitert.
Die deutsche Revolution stellt das Resultat der Märzrevolution dar und bezeichnet die Geschehnisse zwischen November 1848 und dem Spätsommer 1849.
Elementar für die Märzrevolution war die erfolgreiche Februarrevolution in Frankreich, wodurch die Deutschen einen gewissen Unabhängigkeitsdrang entwickelten. So schaffte das französische Volk es unter anderem, den König abzusetzen, außerdem wurden zwei Republiken ausgerufen.
Erstmals formuliert wurden die Forderungen des Volkes auf der "Mannheimer Volksversammlung"
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. Diese waren beispielsweise Pressefreiheit, die sofortige Bildung eines deutschen Parlamentes, sowie die Bildung von Schwurgerichten.
Erste Umsetzungen fanden in Hannover, Württemberg und Hessen-Darmstadt statt, wo liberale Ministerien (auch "Märzministerien" genannt) errichtet wurden. Diese schafften die Pressezensur ab, befreiten die Bauern und errichteten Schwurgerichte. Aufgrund der schnellen, positiven Veränderungen fand in den genannten Ländern eine friedliche Revolution statt.
Entwicklung
Da die Revolution in den einzelnen Ländern des Bundes verschiedene Hintergründe und Verläufe aufweist, wird in dieser Zusammenfassung vorrangig auf Holstein und Schleswig eingegangen:
Ende März 1848 wollte der dänische König Friedrich 7. seine sogenannte "Gesamtstaatsverfassung" umsetzen. Diese sollte für die Herzogtümer Schleswig und Holstein, sowie für das dänische Königreich gelten. Beide Herzogtümer unterstanden dem dänischen König. Allerdings galt Holstein als ein deutsches Lehen des Heiligen Römischen Reiches, wohingegen Schleswig ein königlich-dänisches Lehen war. Die Deutschen befürchteten nun eine Inanspruchnahme Schleswigs durch den dänischen König, weshalb dort eine provisorische Regierung gebildet wurde. Diese Regierung wurde durch den Bundestag des Deutschen Bundes anerkannt, obwohl der Eintritt Schleswigs in den Bund unerwünscht war. Es begann der erste Deutsch-Dänische Krieg. Preußische Truppen kämpften sich daraufhin bis Jütland vor. Russland sowie England drohten Preußen, Dänemark militärisch zu unterstützen, wodurch ein großer Druck auf Preußen ausgeübt wurde. Der preußische König musste einen Waffenstillstand mit Dänemark schließen; die Bundestruppen aus Schleswig und Holstein zogen sich zurück, die provisorische Regierung in Kiel wurde aufgelöst.
Die Mitglieder der Deutschen Nationalversammlung, welche inzwischen tagte, erfreuten sich nicht über die eigenmächtigen Handlungen Preußens. Sie sahen, dass ihr Einfluss sowie ihre Mittel zur Sanktion noch nicht ausreichten. Da sie den Großmächten Preußen und Österreich somit unterlegen war und sich nicht im Stande sah, den Krieg gegen Dänemark fortzuführen, stimmte sie wider Willen der Waffenstillstands-Erklärung zu. Aus dieser Vereinbarung resultierten neue Aufstände, insbesondere in Frankfurt, welche durch preußische sowie österreichische Truppen niedergeschlagen werden sollten. Der Grund für die Aufstände war nun nicht mehr die Schleswig-Holstein-Frage sondern die Verteidigung der Revolution.
Die Deutsche Nationalversammlung trat am 18.05.1848 erstmals zusammen und sollte die Vereinigung Deutschlands vorbereiten und eine gemeinsame Verfassung erarbeiten. Die Lösung der beiden Aufgaben war jedoch durch die Art seiner Mitglieder, welche größtenteils hochgebildet waren, unmöglich; die Ansichten und Anforderungen der Mitglieder an eine Verfassung waren zu unterschiedlich. Die Nationalversammlung wurde spöttisch auch als "Professorenparlament" bezeichnet. Als zentralste Frage, welche zuerst innerhalb der Nationalversammlung und anschließend auch im Volk auftrat, kann die Frage nach einer großdeutschen Lösung (mit Österreich) oder einer kleindeutschen Lösung (ohne Österreich), genannt werden. Weitere Fragen waren beispielsweise, welche Regierungsform und welche Währung gewählt werden sollen.
Am 28.03.1949 wurde die Paulskirchenverfassung verabschiedet, welche eine kleindeutsche Lösung vorsah. Der König von Preußen, Friedrich Wilhelm der 4. sollte Regent des Reiches werden, lehnte jedoch die ihm angebotene Kaiserwürde ab. Grund hierfür war die seiner Meinung nach fehlende Legitimation durch Gott ("Gottesgnadentum"). Durch diese Verweigerung galt die Frankfurter Nationalversammlung als gescheitert. 29 Staaten stimmten der Verfassung zu; Österreich, Preußen, Bayern, Hannover und Sachsen lehnten ab.
Da die Verfassung auf jeden Fall durchgesetzt werden sollte, fanden im Mai 1849 "Maiaufstände" statt. Diese Aufstände können als zweiter Teil der Revolution angesehen werden und führten erneut zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen. Aufgrund der vielen Mitglieder-Austritte der Deutschen Nationalversammlung stand ihr noch weniger Macht zur Verfügung als vorher; sie wurde ab diesem Zeitpunkt auch als "Rumpfparlament" bezeichnet. Nach einer zeitnahen, gewaltsamen Auflösung der Nationalversammlung galt die Revolution 1848/1849 als endgültig gescheitert.
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