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Völkerrecht Zusammenfassung
Das Völkerrecht regelt im Sinne einer überstaatlichen Verfassung die Beziehungen zwischen den Nationen, für die damit ein sicherer und kalkulierbarer Rahmen geschaffen wird. Nach moderner Auffassung besitzen nicht nur Staaten, sondern
auch internationale Organisationen und sogar Privatpersonen die Völkerrechtsfähigkeit
Dazu gehören beispielsweise die Europäische Union EU oder der Verband Südostasiatischer Nationen ASEAN, denen diese Fähigkeit durch ihre Gründungsmitglieder zukommt. Staatsangehörige, die in einem fremden Land unter Anklage geraten, genießen laut Völkerrecht einen besonderen Status, der diplomatischen Schutz und Beistand ihres Heimatlandes gewährt. Sowie umgekehrt Kriegsverbrecher fürchten müssen, vor dem Internationalen Gerichtshof zur Verantwortung gezogen zu werden, auch wenn sie im eigenen Staat nicht der Strafverfolgung unterliegen.
Die Tatsache, dass das Völkerrecht meistens bei internationalen Konflikten und Krisen Aufmerksamkeit erlangt, sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass es bis in den individuellen Alltag wirksam ist. See- und Luftrecht sichern den globalen Reiseverkehr, Umwelt- und Klimaabkommen beeinflussen die nationale Gesetzgebung.
Entstehung der Nationalstaaten
Mit der Entstehung der Nationalstaaten im 16. und 17. Jahrhundert erkannten die Regierenden und Gelehrten die Notwendigkeit zwischenstaatlicher Vereinbarungen. Bereits in den ersten theoretischen Schriften von Hugo Grotius (1583 - 1645) oder Samuel Pufendorf (1632 - 1694) werden Prinzipien formuliert, die noch heute Gültigkeit haben, etwa die Freiheit der Meere.
Weitere Stationen markieren den Weg zum Völkerrecht unserer Tage. Der Westfälische Frieden (1648) besiegelte das Ende des 30-jährigen Kriege und war der Anfang einer 100-jährigen Friedensperiode. Die 1815 vom Wiener Kongress verabschiedete Schlussakte schuf ein System der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Europa, an das die EU 140 Jahre später wieder anknüpfen konnte.
Der Völkerbund
Mit dem Völkerbund von 1920 wurde die erste ständige Organisation ins Leben gerufen, die auf zwischenstaatlicher Ebene über die Einhaltung des Völkerrechts wachte. Die Charta der Vereinten Nationen bildet den vorläufigen Höhepunkt dieser Entwicklung. Zwei Gründe verschaffen ihr diese herausragende Stellung.
Erstens der ihr beigegebene Anspruch, dass nur solche völkerrechtlich relevanten Abkommen Gültigkeit erlangen können, die sich an den Maßgaben der Charta orientieren.
Und zweitens, weil hier erstmals Normen schriftlich fixiert werden, die bis dahin hauptsächlich als ungeschriebenes Gewohnheitsrecht galten. Folgende Thesen fassen ihre Kernaussagen zusammen:
Basierend auf diesen Richtlinien entstanden nach 1945 viele weitere Dokumente, die gemeinsam das heutige Völkerrechtssystem bilden. Wichtige Eckpfeiler sind die allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen und das Recht der Verträge und das Statut des Internationalen Gerichtshofs.
Grenzen des Völkerrechts
Allerdings ist das Völkerrechtssystem einem nationalem Rechtssystem nicht vergleichbar. Ihm fehlen sowohl eine legitimierte gesetzgebende Gewalt, z. B. ein demokratisch gewähltes Parlament, als auch geeignete Einrichtungen zu seiner Durchsetzung, wie Staatsanwaltschaft und Polizei auf nationaler Ebene. Trotz verschiedener Druckmittel ist das Völkerrecht also letztlich auf die freiwillige Anerkennung durch die beteiligten Akteure angewiesen.
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Dazu gehören beispielsweise die Europäische Union EU oder der Verband Südostasiatischer Nationen ASEAN, denen diese Fähigkeit durch ihre Gründungsmitglieder zukommt. Staatsangehörige, die in einem fremden Land unter Anklage geraten, genießen laut Völkerrecht einen besonderen Status, der diplomatischen Schutz und Beistand ihres Heimatlandes gewährt. Sowie umgekehrt Kriegsverbrecher fürchten müssen, vor dem Internationalen Gerichtshof zur Verantwortung gezogen zu werden, auch wenn sie im eigenen Staat nicht der Strafverfolgung unterliegen.
Die Tatsache, dass das Völkerrecht meistens bei internationalen Konflikten und Krisen Aufmerksamkeit erlangt, sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass es bis in den individuellen Alltag wirksam ist. See- und Luftrecht sichern den globalen Reiseverkehr, Umwelt- und Klimaabkommen beeinflussen die nationale Gesetzgebung.
Entstehung der Nationalstaaten
Mit der Entstehung der Nationalstaaten im 16. und 17. Jahrhundert erkannten die Regierenden und Gelehrten die Notwendigkeit zwischenstaatlicher Vereinbarungen. Bereits in den ersten theoretischen Schriften von Hugo Grotius (1583 - 1645) oder Samuel Pufendorf (1632 - 1694) werden Prinzipien formuliert, die noch heute Gültigkeit haben, etwa die Freiheit der Meere.
Weitere Stationen markieren den Weg zum Völkerrecht unserer Tage. Der Westfälische Frieden (1648) besiegelte das Ende des 30-jährigen Kriege und war der Anfang einer 100-jährigen Friedensperiode. Die 1815 vom Wiener Kongress verabschiedete Schlussakte schuf ein System der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Europa, an das die EU 140 Jahre später wieder anknüpfen konnte.
Der Völkerbund
Mit dem Völkerbund von 1920 wurde die erste ständige Organisation ins Leben gerufen, die auf zwischenstaatlicher Ebene über die Einhaltung des Völkerrechts wachte. Die Charta der Vereinten Nationen bildet den vorläufigen Höhepunkt dieser Entwicklung. Zwei Gründe verschaffen ihr diese herausragende Stellung.
Erstens der ihr beigegebene Anspruch, dass nur solche völkerrechtlich relevanten Abkommen Gültigkeit erlangen können, die sich an den Maßgaben der Charta orientieren.
Und zweitens, weil hier erstmals Normen schriftlich fixiert werden, die bis dahin hauptsächlich als ungeschriebenes Gewohnheitsrecht galten. Folgende Thesen fassen ihre Kernaussagen zusammen:
- Alle Mitglieder der Staatengemeinschaft sind gleichberechtigt und selbstbestimmt.
- Sie verpflichten sich, internationale Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln beizulegen.
- Sie unterlassen Handlungen, die den Weltfrieden und die internationale Sicherheit gefährden.
- Die territoriale Unversehrtheit und politische Unabhängigkeit eines Staates bleibt unantastbar.
- Die Mitglieder erkennen die Menschenrechte unterschiedslos für alle an.
- Sie leisten einander in wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und humanitären Krisen Beistand.
- Sie unterstützen die Vereinten Nationen bei Maßnahmen, die sie zur Erreichung ihrer Ziele sinnvoll erachtet.
- Die Staatengemeinschaft besitzt keine Befugnis, in die inneren Angelegenheiten eines Mitglieds einzugreifen.
Basierend auf diesen Richtlinien entstanden nach 1945 viele weitere Dokumente, die gemeinsam das heutige Völkerrechtssystem bilden. Wichtige Eckpfeiler sind die allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen und das Recht der Verträge und das Statut des Internationalen Gerichtshofs.
Grenzen des Völkerrechts
Allerdings ist das Völkerrechtssystem einem nationalem Rechtssystem nicht vergleichbar. Ihm fehlen sowohl eine legitimierte gesetzgebende Gewalt, z. B. ein demokratisch gewähltes Parlament, als auch geeignete Einrichtungen zu seiner Durchsetzung, wie Staatsanwaltschaft und Polizei auf nationaler Ebene. Trotz verschiedener Druckmittel ist das Völkerrecht also letztlich auf die freiwillige Anerkennung durch die beteiligten Akteure angewiesen.
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