DSGVO Zusammenfassung

 
DSGVO ist die Abkürzung für die geltende Datenschutz-Grundverordnung. Hiermit möchte die EU den einheitlichen Rahmen für die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erschaffen
(adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({});
. Dies bedeutet, dass auf die Unternehmen höhere Dokumentationspflichten warten. Sie müssen damit immer in der Lage sein, die Legalität der Datenverarbeitungstätigkeiten gegenüber den Aufsichtsbehörden auszuweisen.

Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union erledigt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen und auch private Unternehmen. Diese soll sicherstellen, dass die personenbezogenen Daten in der Europäischen Union sicher und geschützt sind, zugleich aber einen freien Datenverkehr in dem Europäischen Binnenmarktes gestatten.

Die DSGVO gilt seit dem 25. Mai 2018 nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren in den Staaten der Europäischen Union.

Für Anwender gilt, dass mit dieser neuen EU-Verordnung ausgedehnte Rechte zu den eigenen Daten zustehen. So sind die Verbraucher die großen Gewinner dieses neuen Datenschutzes. Dieses stärkt die Rechte vor allem durch die neuen Regelungen und normalisiert auch die Gesetzgebung im Binnenmarkt von Europa. Die Verbraucher sollen leichter verstehen können als bislang, was mit den Daten geschieht.

Wichtigste Punkte



  • Die Erhebung von personenbezogene Daten benötigt eine Zustimmung der betroffenen Person. Gleiches gilt auch für die Weitergabe.
  • Jeder hat ein Recht darauf zu erfahren welche Daten ein Unternehmen über einen speichert.
  • Jeder kann eine Löschung seiner personenbezogene Daten fordern und ein Unternehmen muss löschen sofern es nicht durch andere gesetzliche Regelungen zu einer Speicherung verpflichtet ist.

    Meist müssen zum Beispiel die Abrechnungsdaten des Kunden jahrelang aufbewahrt werden. Das bedeutet aber nicht, dass die anderen personenbezogene Daten weiter vom Unternehmen genutzt werden dürfen, sondern diese sind zu löschen.


Was sind personenbezogene Daten?



Personenbezogene Daten sind in der Regel alle Daten die Rückschlüsse auf eine bestimmte Person, oder Eigenschaften dieser, erlauben oder erlauben könnten.

Folgende Angaben gelten allgemein als personenbezogene Daten:

  • Name, Alter, Familienstand, Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail Adresse
  • Konto- oder Kreditkartennummer
  • Kraftfahrzeugnummer oder Kfz-Kennzeichen
  • Personalausweisnummer oder auch Sozialversicherungsnummer
  • Krankendaten und auch DNA-Daten
  • Zeugnisse und andere Bewertungen der eigenen Person
  • Aber auch andere Daten die eine Person eindeutig identifizieren könnten, wie zum Beispiel die IP-Adresse


Darüber hinaus gibt es selbstverständlich noch zahlreiche weitere Daten die personenbezogen sein können. Dabei kommt es immer darauf an in welche Form und in Verbindung mit welchen weiteren Daten diese Daten gespeichert werden, denn dadurch wird bedingt ob und wie diese Daten eine Identifizierung einer Person zulassen.

Weiteres



Es soll sich auch kein Unternehmen mehr hinter juristischen Floskeln verstecken, was es mit Daten der Nutzer ausübt. Jenes gilt vor allem für komplizierte Tatbestände, in welchen die hohe Zahl der Beteiligten sowie auch die Komplexität der benötigten Technik es den Nutzern schwer machen und zu verstehen, was mit den persönlichen Daten geschieht.

Die Bürger stehen durch diese Datenschutzgrund-Verodnung mehr Mittel als bislang zur Verfügung, um zu verstehen, welche Daten die verschiedenen Unternehmen über sie abspeichern und um diese auch bei Bedarf löschen zu lassen. Die bestehenden Pflichten der Unternehmen und die Rechte der Verbraucher und bleiben aber erhalten. Die Unternehmen müssen daher auch wie bisher über gespeicherte Informationen benachrichtigen und auf Nachfrage über die Weitergabe informieren.

Auf Webseitenbetreiber und Unternehmen gibt es einige Pflichten, deren Nichteinhaltung bestraft wird. Ob die Online-Werbung oder die: Mit den Daten der Nutzer können die Unternehmen viel anstellen, um ihren Gewinn zu erhöhen. Die geschaffenen Regelungen der EU setzen hierfür jedoch engere Grenzen als bislang. Für die Unternehmen erhöht sich mit diesen neuen Regeln zum Datenschutz der Aufwand sehr, diesen umzusetzen.

Für die DSGVO gibt es weder eine lange Übergangsfrist noch andere Milderungsgründe für Unternehmen, die diesen Umstieg nicht geschafft haben. Wer hierbei die anwendbare Verarbeitung der Daten nicht nachweist oder sogar wichtige Belege verliert, riskiert hohe Bußgelder, welche 20 Millionen Euro betragen oder vier Prozent des Umsatzes im Jahr der Unternehmen.

Die Höhe dieses Bußgeldes orientiert sich neben der Höhe der Verstöße auch vor allem daran, ob fahrlässig oder vorsätzlich gegen die Verordnung verstoßen worden ist oder auch nicht.

Die DSGVO betrifft sämtliche Unternehmen, welche personenbezogene Daten von Kunden oder auch Mitarbeitern erfassen und diese speichern.

Hierunter fallen mittelständische Unternehmen, die einen Newsletter besitzen und genauso Agenturen, Hoster, Onlineshops und Freelancer, die beispielsweise Nutzer-Tracking auf der Website ausüben.

Einen speziellen Datenschutzbeauftragten brauchen gemäß Artikel 37 der Verordnung alle Unternehmen, in welchen personenbezogene Daten automatisch verarbeitet werden. Hierunter fallen E-Mail-Adressen, Namen, Kontonummern oder auch Standortdaten der Kunden. Wer hierbei weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigt, benötigt keinen Datenschutzbeauftragten.

Schon seit dem Jahre 2002 regelt die E-Privacy-Richtlinie jene Aufnahme mit Daten durch die Netzanbieter, so dass E-Mails, Telefonate und Nachrichten vertraulich bleiben.

Mittlerweile hat sich die Kommunikation im Netz durch Whatsapp und Facebook jedoch massiv verändert. Die geplante „E-Privacy-Verordnung“ in Europa soll dieser Tatsache Rechnung tragen. Der Zeitpunkt für diese Gültigkeit der E-Privacy-Verordnung war Ende Mai 2019.

Als besonders positiv zu werten ist nach der EU-Infografik, dass die Unternehmen in der EU ab Mai von dieser Wettbewerbsgleichheit gewinnen sollen. Den Bürgern versprechen die Macher der DSGVO eine optimierte Kontrolle über die Daten. Zurzeit würden nur 15 Prozent aller Bürger glauben, dass sie eine Kontrolle über die online bereitgestellten Daten und Informationen hätten.

Zeig deine Zusammenfassung

Mach jetzt mit und teile deine Zusammenfassung online.
»Mehr
Diese Website durchsuchen:

Neueste Kommentare